Dichtheitsprüfung

Dichtheitsprüfungen müssen gemäß der gesetzlichen Eigenkotrollverordnung (EKVO)  von Abwassersystemen – Rohr und Kanalleitungen –Schachtanlagen nach DIN 1986-30.

Der Gesetzgeber will zum Schutz der Umwelt sicherstellen, dass Betreiber – Nutzer von Abwassersystemen dafür sorge tragen, dass die von ihnen genutzte Rohr und Kanalleitungen – Schachtanlage dicht sind. Hintergrund ist hier das Undichte, und oder defekte Abwasserleitungen aus denen somit Wasser austritt.

Ins Erdreich gelangen und Boden sowie das Grundwasser verschmutzen. Zudem Belastet durch Infiltration (das Grundwasser fliest in eine Undichte – defekte Leitung) und die Kläranlage wird überlastet.

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